Ein neues unabhängiges Gutachten des Luft- und Raumfahrtingenieurs Dipl.-Ing. Willy Fritz bestätigt: Die geplanten Windkraftstandorte auf den Gemarkungen Aspach/Oppenweiler (RM-07) und Steinheim/Großbottwar (LB-20) verfehlen deutlich die landesweit geltenden Mindestanforderungen – bei gleichzeitig gravierenden Eingriffen in sensible Waldgebiete.
Messbar ungeeignet: Beide Standorte unter der gesetzlichen Mindestschwelle
In Baden-Württemberg gilt seit 2019 ein verbindlicher Schwellenwert für die sogenannte mittlere gekappte Windleistungsdichte (Eₖₐₚₚ) von 215 W/m² in 160 m Höhe – eine physikalisch fundierte Mindestvoraussetzung, um einen Standort überhaupt als geeignet für Windkraftanlagen einzustufen.
Die nun vorliegende unabhängige Analyse zeigt jedoch:
- Für LB-20 (Steinheim/Großbottwar) liegt der Wert bei lediglich 172 W/m².
- Für RM-07 (Aspach/Oppenweiler) beträgt er nur 188 W/m².
Beide Werte bleiben klar unterhalb der vom Land geforderten Mindestschwelle. Ein Betrieb von Windenergieanlagen an diesen Standorten wäre damit nur durch massive Subventionen wirtschaftlich darstellbar – nicht jedoch durch echten, stabilen Stromertrag.
Unverhältnismäßiger Eingriff in wertvolle Natur
Gerade die betroffenen Flächen gehören zu den ökologisch sensibelsten Gebieten der Region. Es handelt sich um intakte, geschlossene Waldlandschaften mit hohem Artenreichtum, altem Baumbestand und einer großen Bedeutung für Naherholung, Wasserhaushalt und Biodiversität. Die Bürgerinitiative Walderhalt statt Windindustrie kritisiert das Vorhaben scharf. Für Sprecher Peter Spathelf ist klar: „Hier sollen intakte Waldökosysteme einem ineffizienten Symbolprojekt geopfert werden. Die Quellgebiete in diesem Wald sind entscheidend für unsere heute noch exzellente Wasserversorgung. Wer hier rodet, versiegelt und tiefgründig baut, gefährdet nicht nur das Landschaftsbild, sondern auch die Stabilität unseres regionalen Wasserhaushalts – mit langfristigen Folgen für Mensch und Natur.“
Kaum Strom – aber voller Subventionsanspruch
Rund drei Viertel des Jahres wird die technische Kapazität nicht ausgeschöpft. An über 200 Tagen pro Jahr liefern die Anlagen weniger als 20 % der möglichen Leistung – an vielen Tagen gar keinen Strom. Nur an wenigen Tagen läuft die Anlage unter Volllast – eine ernüchternde Bilanz für Projekte dieser Größenordnung.
Dank EEG-Subventionen (sogenanntes Referenzertragsmodell) würde ein Betreiber dennoch finanziell profitieren. Die Stromversorgung selbst profitiert jedoch kaum: Die Versorgungslücke an windstillen Tagen bleibt – ebenso wie der Bedarf an konventionellen Backup-Kraftwerken oder Speicherlösungen, die es derzeit im industriellen Maßstab noch nicht gibt.
„Wir haben jetzt schwarz auf weiß, dass diese Standorte die zentralen Kriterien der Landesregierung verfehlen“, so Prof. Dr. Kai-Markus Müller, Vorsitzender des Vereins Naturerhalt Schwäbisch-Fränkischer Wald e.V. „Wer Wälder rodet, Lebensräume zerstört und die Erholungsfunktion der Region signifikant mindert, muss zumindest nachweisen können, dass es einen echten Nutzen für das Gemeinwohl gibt. Dieses Gutachten zeigt: Diesen Nutzen gibt es nicht.“
Naturerhalt SFW appelliert an Regionalräte
Angesichts der klaren Ergebnisse des Gutachtens appelliert der Verein Naturerhalt Schwäbisch-Fränkischer Wald e.V. an die politischen Entscheidungsträger: Die Vorranggebiete RM-07 und LB-20 dürfen nicht in den Regionalplan aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber steht im September 2025 im Regionalverband Stuttgart an. Es liegt nun in der Verantwortung der Regionalräte, eine faktenbasierte Entscheidung zu treffen. Die betroffenen Waldgebiete sind für die Windenergie nachweislich ungeeignet – und für den Natur- und Erholungsschutz von unschätzbarem Wert.
Kontakt für Rückfragen:
Naturerhalt Schwäbisch-Fränkischer Wald e.V.
📧 info@naturerhalt-sfw.de
🌐 www.naturerhalt-sfw.de
Das vollständige Gutachten kann hier heruntergeladen werden ➤ Ertragsanalyse-V172-RM07-LB20